Ozeankind® e.V.

AGB für eine Fördermitgliedschaft bei Ozeankind® e.V.

1 Wie kannst Du Fördermitglied von Ozeankind® e.V. werden?

Du hast zwei Möglichkeiten, Fördermitglied von Ozeankind® e.V. zu werden. Entweder Du druckst Dir den Antrag aus und sendest uns diesen vollständig ausgefüllt per Post zu – oder Du übermittelst das Online-Formular. Rechtlicher Hinweis. Die Verwendung des Online-Formulars wahrt die Schriftform.

2 Was passiert, nachdem Du uns den Antrag übermittelt hast?

Online-Antrag
Nachdem Du den Antrag vollständig ausgefüllt an uns übermittelt hast, erhältst Du von uns zeitnah eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung, dass Du auch wirklich Fördermitglied von Ozeankind® e.V. werden möchtest. Dies ist notwendig um die Möglichkeit des Missbrauchs Deiner Daten (und unserer Zeit) möglichst weit einzuschränken. Wir werden diese Mail an die Adresse senden, die Du für Deinen Antrag genutzt hast. In dieser E-Mail findest Du auch nochmal alle wichtigen Informationen zu Deiner Fördermitgliedschaft inklusive der Zahlungsmodalitäten sowie alle an uns übermittelten Daten zur Kontrolle. Dein Antrag kann erst nach Deiner Rückbestätigung weiterbearbeitet werden. Solltest Du nach Deinem Antrag keine E-Mail von uns erhalten, kontrolliere bitte unbedingt auch Deinen Spam-Filter oder Deinen Mail-Papierkorb. Wenn Du auch dort nichts findest, melde Dich bitte schnellstmöglich unter mitglieder@ozeankind.de oder telefonisch unter +49 162 9052905.

Antrag auf dem Postweg
Nachdem wir Deinen Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben erhalten haben, erhältst Du ebenfalls auf dem Postweg die Bestätigung Deiner Fördermitgliedschaft mit allen wichtigen Informationen zur Fördermitgliedschaft.

3 Laufzeit Deiner Fördermitgliedschaft und Kündigung

Die Fördermitgliedschaft bei Ozeankind® e.V. dauert 12 Monate (Laufzeit), unabhängig davon, ob Dein Beitrag monatlich oder jährlich abgebucht wird. Sie beginnt mit der ersten erfolgreichen Abbuchung des Jahresbeitrags. Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch, kann aber mit einer Frist von zwei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Bei Fragen oder zur Kündigung, schreib uns an mitglieder@ozeankind.de oder sende einen Brief an die Adresse im Impressum.

Beispiel: Wenn du deinen Antrag am 11. Mai 2024 einreichst und der Beitrag am 1. Juni 2024 abgebucht wird, läuft deine Mitgliedschaft vom 1. Juni 2024 bis zum 30. Mai 2025. Ohne Kündigung verlängert sie sich automatisch. Deine Kündigung müsste in diesem Beispiel bis zum 31. März 2025 eingehen. Rückzahlungen bereits gezahlter Beiträge sind nicht möglich.

4 Zahlungshinweise, Fälligkeit des ersten Jahresbeitrages, Lastschrift-Einzug

Für Fördermitglieder aus Deutschland und Österreich ist die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ausschließlich mittels Lastschrift möglich. Für Fördermitglieder aus der Schweiz und/oder mit einem Konto in der Schweiz können wir die Zahlung des Jahresbeitrages ausschließlich per Überweisung anbieten. Der Einzug der Lastschrift erfolgt am ersten Werktag, spätestens also am 03. des Monats, der auf den Monat, in welchem Du Deinen Antrag gestellt hast, folgt. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Frist zur Ankündigung der Lastschrift eventuell verkürzt sein kann, nämlich in dem Fall dass wir Deinen vollständig ausgefüllten Antrag für eine Fördermitgliedschaft und das Lastschriftmandat als Bestandteil des Antrages zum Beispiel einen Tag vor Monatsende erhalten. Die Beitragszahlung kann nur mittels SEPA-Lastschrift erfolgen – die Zahlung per Rechnung oder auf anderen Wegen ist zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht möglich.

5 Informationen zu SEPA-Lastschriften

Da die Beitragszahlung für Ozeankind® e.V. via Lastschrift-Verfahren (für Deutschland und Österreich) eingezogen wird, hier noch ein paar Informationen dazu. Wie bereits erwähnt erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail, nachdem Du Deinen Online-Antrag vollständig an uns übermittelt hast. Diese Bestätigungsmail gilt gleichzeitig als Vorab-Ankündigung (Pre-Notification), zu der wir laut Gesetzgeber verpflichtet sind, da Du in dieser Mail alle Informationen zum Lastschriftmandat und alle Fälligkeiten findest. Für alle weiteren Abbuchungen in den Folgejahren erfolgen keine Vorab Ankündigungen.

6 Bankgebühren bei Rücklastschrift und Folgen für die Fördermitgliedschaft

Anfallende Gebühren durch unsere Bank, die uns bei einer Rücklastschrift entstehen (wenn Dein Konto beispielsweise nicht gedeckt sein sollte, wenn sich Deine Bankverbindung geändert hat ohne Bescheid zu sagen oder wenn Du uns fehlerhafte Bankdetails genannt hast (vielleicht ein Zahlendreher), müssen wir Dir leider mit deiner nächsten Beitragslastschrift abbuchen. Warum? Alle unnötigen Kosten, die uns hierdurch entstehen, müssten wir sonst mit den Beiträgen anderer Fördermitglieder verrechnen – sprich andere Mitglieder „bezahlen“ Deine Bankgebühren. Im Falle einer Rückbuchung bist Du kein Fördermitglied von Ozeankind® e.V. und auch der Zugang zum geschützten Mitgliederbereich kann nicht (länger) gewährt werden.

7 Rückbuchung Deiner Lastschrift

Du kannst innerhalb von acht Wochen die Rückbuchung Deiner Lastschrift verlangen (bitte wende Dich dazu an Deine Bank). Im Falle einer Rückbuchung bist Du kein Fördermitglied von Ozeankind® e.V. und auch der Zugang zum geschützten Mitgliederbereich kann nicht (länger) gewährt werden.

8 Änderung Deiner Bankverbindung, Deiner Postanschrift oder Deines Mitgliedsbeitrages

Schreib uns eine formlose E-Mail an mitglieder@ozeankind.de wenn sich Deine Bankverbindung geändert haben sollte oder ändere Deine Bank- und/oder Adressdaten selbstständig wenn Du ein Mitgliedsprofil hast – gleiches gilt wenn Du Deinen Mitgliedsbeitrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt erhöhen oder mindern möchtest.

9 Datenschutz

Wir verwenden Deine Daten ausschließlich zu Zwecken der Mitgliederbetreuung. Wir geben diese Daten unter keinen Umständen an Dritte weiter. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz findest Du hier: https://ozeankind.de/datenschutz/

10 Bestätigung über Deinen Mitgliedsbeitrag (Zuwendungsbescheinigung, „Steuerbescheinigung“)

Dein Förder-Mitgliedsbeitrag für Ozeankind® e.V. ist gemäß §10b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig. Für Deinen Beitrag erhältst Du deshalb automatisch spätestens am 31. März des Folgejahres eine Zuwendungsbescheinigung. Solltest Du einmal keine bekommen, informiere uns unbedingt per E-Mail an mitglieder@ozeankind.de, telefonisch unter +49 162 905 2905 oder auf dem Postweg.

11 Projektbezogene E-Mails

Um Dich über unsere Projekte zu informieren und der uns selbst auferlegten Transparenz gerecht werden zu können, versenden wir in unregelmäßigen Abständen einen Projekt-Newsletter exklusiv für Fördermitglieder.

12 Mitgliederversammlung (Einladung per E-Mail)

Fördermitglieder werden selbstverständlich zu unseren mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen eingeladen, auch wenn Sie gem. §3 Abs. 9 dort kein Stimmrecht haben. Die Einladungen zu dieser Versammlung werden ggf. per E-Mail versendet, gem. Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken und Beschluss vom 4.03.2013, 3 W 149/12) wahrt auch eine E-Mail die Schriftform.

13 Zugang Mitgliederprofil

Acht Wochen nach erfolgreichem Lastschrifteinzug gem. Mandat wird Dein Zugang zum Mitgliederprofil automatisch freigeschaltet.